Förderantrag
Die Erwin Roeske-Stiftung fördert auf Antrag einzelne Projekte durch finanzielle Zuwendungen. Die folgenden Fördergrundsätze müssen erfüllt sein:
- Gefördert werden sollen grundsätzlich Projekte mit Schwerpunkt in der Gemeinde Bad Zwischenahn.
- Die Projekte müssen einem der folgenden Förderzwecke dienen:
- der Förderung von Maßnahmen zur Minderung von Kriegsfolgelasten, insbesondere der finanziellen Unterstützung von Maßnahmen bei Kriegsgräberanlagen;
- der Förderung der Aus- und Fortbildung -insbesondere Begabtenförderung- sowie der Förderung von lernschwachen Schüler/innen, sowie der materiellen Unterstützung finanziell schwach gestellter Schüler/innen;
- der Förderung von gemeinnützigen Institutionen, die sich im Ammerland, insbesondere in Bad Zwischenahn, um den Versehrtensport bemühen;
- der Förderung religiöser Zwecke, insbesondere der Förderung der Arbeit der ev.-luth. Kirchengemeinde in Bad Zwischenahn;
- der Förderung gemeinnütziger Zwecke in der Gemeinde Bad Zwischenahn, insbesondere in sozialen und kulturellen Bereichen;
- Gefördert werden können natürliche Personen und juristische Personenvereinigungen.
- Die Förderung erfolgt grundsätzlich nach dem Subsidiaritätsprinzip als Hilfe zur Selbsthilfe. Ein Eigenmittelanteil wird grundsätzlich erwartet.
- Mit den Projekten dürfen nur in Übereinstimmung mit den in der Stiftungssatzung stehenden Zwecken verfolgt werden; darüber hinaus dürfen die Projekte nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
Förderantrag
- Anträge zur Förderung von Projekten sind in schriftlicher Form an die
Erwin Roeske-Stiftung, Tilsiter Straße 3a, 26160 Bad Zwischenahn zu stellen. - Anträge an die Erwin Roeske-Stiftung sollten folgende Inhalte ausweisen:
- Benennung des oder der Antragsteller (bei Minderjährigen zusätzliche Angaben der gesetzlichen Vertreter).
- Allgemeine Beschreibung des Projektes
- Allgemeiner Zweck des Projektes
- Zeitliche Abschätzung bezüglich des Verlaufes des Projektes
- Angabe über die mitwirkenden Personen
- Finanzierungsplan des Projektes (mit Angabe, wie das Projekt insgesamt finanziert wird)
- Beantragte Förderungshöhe
- Angabe der monatlichen Einkünfte und laufenden Verpflichtungen zur Überprüfung der Bedürftigkeit des Antragstellers (gilt nur für natürliche Personen)
- Angaben zu Vermögenswerten, Guthaben, Verbindlichkeiten oder ähnliches zur Überprüfung der Bedürftigkeit des Antragstellers (gilt nur für natürliche Personen)
- Unterschrift des Antragstellers zur verbindlichen Anerkennung der Förderrichtlinien
- Die Ablehnung eines Antrags erfolgt durch den Vorstand (außer bei Absagen auf Grund fehlender Satzungskonformität) ohne die Angabe von Gründen.
Bewilligung
- Über die jeweilige Förderung eines beantragten Projektes entscheidet der Vorstand.
- Entscheidungen über Förderanträge werden grundsätzlich in schriftlicher Form mitgeteilt.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
- Fördermittel dürfen erst bei Bedarf abgerufen werden.
- Die Bewilligung zur Förderung eines Vorhabens erlischt automatisch mit Verstoß gegen die Förderrichtlinien.
In diesem Fall sind bereits ausgezahlte Fördermittel unverzüglich an die Erwin Roeske-Stiftung zurückzuzahlen.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die geförderten Projekte werden durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet.
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in Abstimmung mit der Erwin Roeske-Stiftung.
Berichterstattung
Nach der Beendigung eines Projektes ist der Stiftungsvorstand im Einzelfall nach vorheriger Bekanntgabe im Rahmen eines Abschlussberichtes schriftlich über dessen Verlauf zu unterrichten.
Verwendungsnachweis
- Nach Beendigung eines geförderten Projektes ist der Stiftung ein Verwendungsnachweis einschließlich entsprechender Belege vorzulegen.
- Nicht verwendete Mittel sind unverzüglich auf das Bankkonto der Erwin Roeske-Stiftung zurück zu überweisen.