Förderantrag

Die Erwin Roeske-Stiftung fördert auf Antrag einzelne Projekte durch finanzielle Zuwendungen. Die folgenden Fördergrundsätze müssen erfüllt sein:

  1. Gefördert werden sollen grundsätzlich Projekte mit Schwerpunkt in der Gemeinde Bad Zwischenahn.
  2. Die Projekte müssen einem der folgenden Förderzwecke dienen:
    1. der Förderung von Maßnahmen zur Minderung von Kriegsfolgelasten, insbesondere der finanziellen Unterstützung von Maßnahmen bei Kriegsgräberanlagen;
    2. der Förderung der Aus- und Fortbildung -insbesondere Begabtenförderung- sowie der Förderung von lernschwachen Schüler/innen, sowie der materiellen Unterstützung finanziell schwach gestellter Schüler/innen;
    3. der Förderung von gemeinnützigen Institutionen, die sich im Ammerland, insbesondere in Bad Zwischenahn, um den Versehrtensport bemühen;
    4. der Förderung religiöser Zwecke, insbesondere der Förderung der Arbeit der ev.-luth. Kirchengemeinde in Bad Zwischenahn;
    5. der Förderung gemeinnütziger Zwecke in der Gemeinde Bad Zwischenahn, insbesondere in sozialen und kulturellen Bereichen;
  3. Gefördert werden können natürliche Personen und juristische Personenvereinigungen.
  4. Die Förderung erfolgt grundsätzlich nach dem Subsidiaritätsprinzip als Hilfe zur Selbsthilfe. Ein Eigenmittelanteil wird grundsätzlich erwartet.
  5. Mit den Projekten dürfen nur in Übereinstimmung mit den in der Stiftungssatzung stehenden Zwecken verfolgt werden; darüber hinaus dürfen die Projekte nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

Förderantrag

  1. Anträge zur Förderung von Projekten sind in schriftlicher Form an die
    Erwin Roeske-Stiftung, Tilsiter Straße 3a, 26160 Bad Zwischenahn zu stellen.
  2. Anträge an die Erwin Roeske-Stiftung sollten folgende Inhalte ausweisen:
    1. Benennung des oder der Antragsteller (bei Minderjährigen zusätzliche Angaben der gesetzlichen Vertreter).
    2. Allgemeine Beschreibung des Projektes
    3. Allgemeiner Zweck des Projektes
    4. Zeitliche Abschätzung bezüglich des Verlaufes des Projektes
    5. Angabe über die mitwirkenden Personen
    6. Finanzierungsplan des Projektes (mit Angabe, wie das Projekt insgesamt finanziert wird)
    7. Beantragte Förderungshöhe
    8. Angabe der monatlichen Einkünfte und laufenden Verpflichtungen zur Überprüfung der Bedürftigkeit des Antragstellers (gilt nur für natürliche Personen)
    9. Angaben zu Vermögenswerten, Guthaben, Verbindlichkeiten oder ähnliches zur Überprüfung der Bedürftigkeit des Antragstellers (gilt nur für natürliche Personen)
    10. Unterschrift des Antragstellers zur verbindlichen Anerkennung der Förderrichtlinien
  3. Die Ablehnung eines Antrags erfolgt durch den Vorstand (außer bei Absagen auf Grund fehlender Satzungskonformität) ohne die Angabe von Gründen.

Bewilligung

  1. Über die jeweilige Förderung eines beantragten Projektes entscheidet der Vorstand.
  2. Entscheidungen über Förderanträge werden grundsätzlich in schriftlicher Form mitgeteilt.
  3. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
  4. Fördermittel dürfen erst bei Bedarf abgerufen werden.
  5. Die Bewilligung zur Förderung eines Vorhabens erlischt automatisch mit Verstoß gegen die Förderrichtlinien.
    In diesem Fall sind bereits ausgezahlte Fördermittel unverzüglich an die Erwin Roeske-Stiftung zurückzuzahlen.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Die geförderten Projekte werden durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet.
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in Abstimmung mit der Erwin Roeske-Stiftung.

Berichterstattung

Nach der Beendigung eines Projektes ist der Stiftungsvorstand im Einzelfall nach vorheriger Bekanntgabe im Rahmen eines Abschlussberichtes schriftlich über dessen Verlauf zu unterrichten.

Verwendungsnachweis

  1. Nach Beendigung eines geförderten Projektes ist der Stiftung ein Verwendungsnachweis einschließlich entsprechender Belege vorzulegen.
  2. Nicht verwendete Mittel sind unverzüglich auf das Bankkonto der Erwin Roeske-Stiftung zurück zu überweisen.